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Recht & Struktur

Vereinssatzung.

Beschlossen in der Gründungsversammlung am 02.12.2024, eingetragen ins Vereinsregister am 04.02.2025. Die Satzung regelt Zweck, Mitgliedschaft, Beiträge, Vorstand und Auflösung.

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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen Parkour Movement Freiburg. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Freiburg eingetragen und führt seitdem den Zusatz e.V.

Sitz des Vereins ist Freiburg im Breisgau.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere der Sportarten Parkour, Freerunning, Tricking, Trampolin und verwandter Bewegungskünste sowie die Förderung der Jugendarbeit. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • regelmäßige Trainingsangebote für Mitglieder und Gäste,
  • Workshops, Ferienangebote und Veranstaltungen,
  • Kooperationen mit Schulen, Sportvereinen und Trägern der Jugendarbeit,
  • die Aus- und Fortbildung von Trainer:innen und Übungsleiter:innen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.

Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

§ 5 Beiträge

Mitglieder zahlen eine Aufnahmegebühr und einen regelmäßigen Mitgliedsbeitrag. Höhe und Fälligkeit werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.

In begründeten Notlagen kann der Vorstand Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • der Vorstand,
  • die Mitgliederversammlung.

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister:in und dem/der Schriftführer:in. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die ersten Vorsitzenden und der/die Schatzmeister:in. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

§ 8 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich vom Vorstand verlangt.

Die Einladung erfolgt unter Wahrung einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung.

§ 9 Beschlussfassung

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Satzungsänderungen erfordern eine Mehrheit von zwei Dritteln.

§ 10 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften.

§ 11 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Sports und der Jugendarbeit.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung am 02.12.2024 beschlossen und mit der Eintragung ins Vereinsregister am 04.02.2025 wirksam.


Maßgeblich ist die schriftlich beim Amtsgericht hinterlegte Fassung der Satzung. Diese Online-Version dient der besseren Lesbarkeit; bei Abweichungen gilt die hinterlegte Fassung.